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   LSG Baden-Württemberg, 15.12.2015 - L 13 R 3670/15   

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https://dejure.org/2015,103521
LSG Baden-Württemberg, 15.12.2015 - L 13 R 3670/15 (https://dejure.org/2015,103521)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.12.2015 - L 13 R 3670/15 (https://dejure.org/2015,103521)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - L 13 R 3670/15 (https://dejure.org/2015,103521)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Baden-Württemberg, 10.11.2011 - L 7 R 2105/11
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2015 - L 13 R 3670/15
    Die 1945 geborene Klägerin hat bereits in vorangegangenen Verfahren erfolglos die Anerkennung weiterer KEZ (Urteil des Sozialgerichts Ulm [SG] vom 19. September 2006, S 2 R 1229/06, Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 6. Juni 2007, L 2 R 5486/06, sowie Beschluss des Bundessozialgerichts [BSG] vom 3. Januar 2008, B 5a R 318/07 B) und die Gewährung von höherer Rente wegen voller Erwerbsminderung unter Berücksichtigung weiterer KEZ (Urteil des SG vom 14. März 2011, S 4 R 3741/08, und Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 10. November 2011, L 7 R 2105/11) mit der Begründung begehrt, die gesetzliche Regelung und insbesondere auch die Stichtagsregelung des § 249 Abs. 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) verstoße gegen das Grundgesetz (GG) und benachteilige sie unangemessen.

    Im Übrigen sei auf das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 10. November 2011, L 7 R 2105/11, zu verweisen.

    Hinsichtlich der bis zum 30. Juni 2014 geltenden gesetzlichen Regelung zur Gewährung von Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Zeiten der Erziehung von Kindern und der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen wird zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen auf das zwischen den Beteiligten Urteil ergangene Urteil des 7. Senats des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 10. November 2011, L 7 R 2105/11, insbesondere auch auf die Ausführungen zu Art. 3 und 6 GG, verwiesen, dem sich der Senat nach eigener Prüfung in vollem Umfang anschließt.

  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2015 - L 13 R 3670/15
    Wie das BVerfG in den Entscheidungen 1 BvR 609/90 und 1 BvR 692/90 schon gefordert habe, sei die bei der KEZ bestehende Gerechtigkeitslücke bezüglich Müttern, die vor 1992 geboren hätten, auszugleichen.

    Ein solcher Verstoß ist weder aus den von der Klägerin genannten Entscheidungen des BVerfG 1 BvR 609/90 und 1 BvR 692/90 abzuleiten, noch aus einer aus verfassungsrechtlichen Gründen zwingend zu schließenden "Gerechtigkeitslücke".

  • BVerfG, 29.03.1996 - 1 BvR 1238/95

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2015 - L 13 R 3670/15
    Es habe alle Beschwerden, soweit sie die Ungleichbehandlung von KEZ im Rahmen der Stichtagsregelung betroffen hätten, wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen (so u.a. Beschluss vom 29. März 1996, 1 BvR 1238/95).

    Die Stichtagsregelung, über die das BVerfG am 29. März 1996 (1 BvR 1238/95) entschieden habe, greife nicht ein, denn damals habe das BVerfG über eine Stichtagsregelung zu entscheiden gehabt, nicht über eine Gleichbehandlung der Mütter.

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2015 - L 13 R 3670/15
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe im Urteil vom 7. Juli 1992, 1 BvL 51/86, bereits die bis zum 30. Juni 2014 geltende Regelung zu Beitragszeiten für KEZ bei Geburten vor dem 1. Januar 1992 im Umfang von lediglich zwölf Kalendermonaten nach § 249 Abs. 1 SGB VI als mit dem GG vereinbar erklärt.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2013 - L 13 R 1662/12

    Abtretung von Rentenansprüchen - Ermittlung des übertragbaren Betrages -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2015 - L 13 R 3670/15
    Der Senat hält es auch im Falle einer Zurückweisung des Rechtsmittels für erforderlich, nicht nur über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zu entscheiden, sondern auch über die Kosten der vorausgehenden Instanz (so Lüdtke, Kommentar zum SGG, 4. Aufl., § 197a SGG Rdnr. 3; erkennender Senat, Urteil vom 19. November 2013, L 13 R 1662/12, veröffentlicht in Juris; a.A. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 11. Auflage, § 193 SGG Rdnr. 2a; Hintz/Lowe, Kommentar zum SGG, § 193 SGG Rdnr. 11; Jansen, Kommentar zum SGG, 4. Auflage, § 193 SGG Rdnr. 4).
  • BSG, 03.01.2008 - B 5a R 318/07 B
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2015 - L 13 R 3670/15
    Die 1945 geborene Klägerin hat bereits in vorangegangenen Verfahren erfolglos die Anerkennung weiterer KEZ (Urteil des Sozialgerichts Ulm [SG] vom 19. September 2006, S 2 R 1229/06, Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 6. Juni 2007, L 2 R 5486/06, sowie Beschluss des Bundessozialgerichts [BSG] vom 3. Januar 2008, B 5a R 318/07 B) und die Gewährung von höherer Rente wegen voller Erwerbsminderung unter Berücksichtigung weiterer KEZ (Urteil des SG vom 14. März 2011, S 4 R 3741/08, und Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 10. November 2011, L 7 R 2105/11) mit der Begründung begehrt, die gesetzliche Regelung und insbesondere auch die Stichtagsregelung des § 249 Abs. 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) verstoße gegen das Grundgesetz (GG) und benachteilige sie unangemessen.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2016 - L 7 R 3102/15
    Auch die ab dem 1. Juli 2014 in Kraft getretene Neuregelung durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz verstößt zur Überzeugung des Senats nicht gegen Bestimmungen des GG (so auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 31. Mai 2016 - L 6 R 685/15 - (juris Rdnr. 21); LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 2015 - L 13 R 3670/15 - und Urteil vom 21. September 2015 - L 10 R 1088/15 - (beide www.sozialge-richtsbarkeit.de); s. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Juni 2015 - L 11 R 1560/14 - (www.sozialgerichtsbarkeit.de)), zumal § 307d Abs. 1 SGB VI aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität in Abweichung zu § 56 SGB VI und zugunsten der Versicherten bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen der Norm gerade von einer Prüfung dahingehend entbindet, ob der Versicherte das Kind in seinem zweiten Lebensjahr tatsächlich erzogen hat und ob die Erziehungsleistung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist (Körner in Kasseler Kommentar, § 307d SGB VI Rdnr. 4, Stand: Juni 2015).
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